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   LG Verden, 20.02.2009 - 1 T 176/08   

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https://dejure.org/2009,28201
LG Verden, 20.02.2009 - 1 T 176/08 (https://dejure.org/2009,28201)
LG Verden, Entscheidung vom 20.02.2009 - 1 T 176/08 (https://dejure.org/2009,28201)
LG Verden, Entscheidung vom 20. Februar 2009 - 1 T 176/08 (https://dejure.org/2009,28201)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2009, 1095
  • NZM 2010, 360
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 07.09.2005 - VIII ZR 24/05

    Verzug des Mieters mit den Mietzahlungen bei Tod des Vermieters

    Auszug aus LG Verden, 20.02.2009 - 1 T 176/08
    Der Klägerin ist zwar zuzustimmen, dass der Eigentümer, der eine vermietete Sache unter Nießbrauchsvorbehalt für sich veräußert, Vermieter bleibt (Palandt-Bassenge, BGB, § 1030 Rn. 4, BGH NJW 2006, 51).
  • LG Mühlhausen, 27.05.2008 - 3 O 122/08
    Auszug aus LG Verden, 20.02.2009 - 1 T 176/08
    Mit dem Erwerb des Nießbrauchsrechts tritt der Nießbrauchsberechtigte als Vermieter in den Mietvertrag ein und ihm stehen die Rechte und Pflichten aus dem Mietvertrag zu (LO Mühlhausen, 3 O 122/08, zitiert nach juris; Palandt-Bassenge, BGB, § 1030 Rn. 4).
  • LG Aachen, 18.02.2021 - 2 S 244/19

    Bei Veräußerung unter gleichzeitiger Einräumung eines Nießbrauchs bleibt

    Damit ist dieser analog § 1059 d i.V.m. § 567 BGB zum Mitvermieter der Beklagten geworden, der er ursprünglich nicht war (LG Verden, Beschluss vom 20.02.2009 - 1 T 176/08; Achenbach, in: Hannemann/Wiegner, Münchener Anwaltshandbuch Mietrecht, 5. Aufl. 2019, § 12 Rn. 19; Burbulla, in: Guhling/Günter, Gewerberaummiete, 2. Aufl. 2019, § 567 BGB Rn. 13; Servatius, in: Gsell u.a., Beck'scher Online-Großkommentar BGB, Stand: 01.11.2019, § 1059 d Rn. 8; Streyl a.a.O. § 567 Rn. 14).
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